Informationen zum Handyverbot
Auszug aus der Schul- und Hausordnung:
„Mobiltelefone dürfen nur in den Pausen eingeschaltet sein.“
Erläuterungen zum Handyverbot in der Schul- und Hausordnung:
Diese Bestimmung dient dazu,
- Unterrichtsstörungen zu vermeiden,
- die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen zu respektieren sowie
- die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
Diese Bestimmung bedeutet:
- Während des gesamten Unterrichts bleibt das Handy ausgeschaltet.
- „Ausgeschaltet“ heißt „power off“, d.h. nicht nur stumm geschaltet.
- Das Handy darf im Unterricht nicht genutzt werden: weder zum Telefonieren, noch zum Schreiben oder Rechnen, noch zum Ablesen der Uhrzeit oder als sonstiges Hilfsmittel.
- Bei Klassenarbeiten, Tests und Prüfungen dürfen Handys nicht genutzt werden. Die Aufsichtsperson kann verlangen, dass alle Handys vorher bei ihr abgegeben werden.
- Ton- und Bildaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände und während Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes verboten. Dies gilt für sämtliche Ton- und Bildaufnahmen mit diversen technischen Geräten (z.B. Handy, MP3-Player, Kamera). Bei Einwilligung aller Beteiligten kann von diesem Verbot abgesehen werden.
Konsequenzen:
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist ein Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung der Kaufmannsschule I. In diesem Fall muss mit Konsequenzen gerechnet werden, wie beispielsweise
- Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde,
- Verweis in den Reflexionsraum,
- Benachrichtigung der Eltern bzw. Ausbilder und
- zeitweise Wegnahme des Handys.