Attestfälschung

Attestfälschung

Leider versuchen SchülerInnen immer wieder, ihre Fehlzeiten mit gefälschten Attesten zu entschuldigen. In der Regel sind diese Fälschungen von den LehrerInnen sehr leicht zu erkennen und ein Anruf beim entsprechenden Arzt führt meistens schnell zu einer Aufklärung.

Auch wenn viele SchülerInnen aus Angst vor einer Ordnungsmaßnahme diese Atteste fälschen, um einer drohenden Entlassung wegen unentschuldigten Fehlens vorzubeugen, führt dieser Weg meistens in die falsche Richtung, denn das Fälschen von Attesten führt in jedem Fall zum Ausschluss von der Schule, denn es handelt sich hierbei um eine Urkundenfälschung, also eine Straftat, die an unserer Schule nicht geduldet wird.

Eine solche Straftat kann bei der Polizei angezeigt werden, übrigens auch von dem betreffenden Arzt.


§ 267 StGB: Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

§ 277 StGB: Fälschung von Gesundheitszeugnissen
Wer unter der ihm nicht zustehenden Bezeichnung als Arzt oder als eine andere approbierte Medizinalperson oder unberechtigt unter dem Namen solcher Personen ein Zeugnis über seinen oder eines anderen Gesundheitszustand ausstellt oder ein derartiges echtes Zeugnis verfälscht und davon zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften Gebrauch macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Oft gibt es Gründe für das unentschuldigte Fehlen, wie zum Beispiel persönliche Probleme oder schwierige Lebenssituationen. Deshalb ist auf jeden Fall der bessere Weg, mit der Schule – den eigenen Lehrern oder den Beratungslehrern – das Gespräch zu suchen und etwaige Fehlzeiten zu erklären.

Wir haben für vieles Verständnis – aber nicht für das Fälschen von Attesten!