Informationen über Leistungsbewertung, Zeugnis und Abschluss

Informationen über Leistungsbewertung, Zeugnis und Abschluss

Die Leistungsbewertung richtet sich in ihren Grundsätzen nach dem Schulgesetz (§ 48) und speziell nach § 8 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg – APO-BK und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften. Die Bildungsgangkonferenz entscheidet, m welchen Fächern schriftliche Arbeiten geschrieben werden. In Fächern mit schriftlichen Arbeiten werden die Zeugnisnoten i. d. R. gleichgewichtig aus dem Beurteilungsbereich „schriftliche Arbeiten“ und dem Beurteilungsbereich „sonstige Leistungen“ (z.B. mündliche Mitarbeit, Test, Fachgespräch, Protokoll, Referat) gebildet.

Die Zeugnisse enthalten neben den Noten für die Fächer auch Noten für das Arbeitsverhalten und für das Sozialverhalten. (Nähere Informationen dazu und insbesondere über die Teilbereiche dieser Noten erteilt der Klassenlehrer.)

Die Leistungsanforderungen einer Klasse sind erfüllt bzw. der Bildungsgang der Berufsschule ist erfolgreich beendet, wenn die Leistungen in allen Fächern – außer denen des Differenzierungsbereichs – mindestens „ausreichend“ oder nur in einem Fach „mangelhaft“ sind.

Die Schülerin/ der Schüler erhält ein Zeugnis jeweils am Ende des Schuljahres oder des Unterrichts­blocks. Er/sie rückt dann ohne Versetzung in die nächste Klasse vor, sofern nicht wegen Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses die Klasse wiederholt wird. Zusätzlich wird in der Oberstufe zum Ende des Schulhalbjahres ein Zeugnis erteilt.

Der Berufsschulabschluss wird zuerkannt, wenn am Ende der Berufsausbildung alle erbrachten schulischen Leistungen den Anforderungen (s.o.) entsprechen. Der Berufschulabschluss ist unabhän­gig vom Berufsabschluss, der bei den Kammern erworben werden kann.

Die Noten der Fächer des letzten Schuljahres werden zu einer Berufsschulabschlussnote zusammengefasst. Konnte im letzten Schuljahr ein Fach nicht erteilt werden, so wird für dieses Fach die letzte Zeugnisnote berücksichtigt. Die Leistungen im Differenzierungsbereich werden nicht in die Ab­schlussnote einbezogen. Zur Ermittlung der Berufsabschlussnote werden die Einzelnoten gewichtet: In Fächern, die gemäß Stundentafel im Durchschnitt über alle Schuljahre mit mindestens mit 2 Stun­den/Woche unterrichtet werden, wird die Note doppelt gewichtet. Die Noten der übrigen Fächer wer­den einfach gewichtet. (Nähere Auskünfte dazu erteilt der Klassenlehrer.)

Die Note des Abschlusszeugnisses der Berufsschule wird auf Antrag bei der Kammer auf das Kam­merzeugnis eingetragen. (Nähere Informationen dazu erteilt die zuständige Kammer.)

Da der Berufsschulabschluss mit einigen allgemein bildenden Schulabschlüssen gleichwertig ist, können hierdurch noch fehlende Abschlüsse erworben werden, und zwar insbesondere der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 oder die Fachoberschulreife. (Nähere Informationen erteilt der Klas­senlehrer; vgl. Informationsblatt „Abschlüsse und Qualifikationen in der Berufsschule“.)

m einem „mangelhaft“ bewerteten Fach kann eine Nachprüfung abgelegt werden, wenn durch die Verbesserung auf „ausreichend“ in einem Fach der Berufsschulabschluss erreicht werden kann. (Nähere Informationen erteilt der Klassenlehrer; vgl. Informationsblatt „Nachprüfung in der Berufs­schule“.)

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Beratungslehrer/in!