Kategorie: Jahresbeginn

Verlängerung der Ausbildung wegen nicht bestandener Kammerprüfung

Schülerinnen und Schüler, die die Berufsabschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Ausbildungsverhältnis verlängert worden ist, sind berechtigt, bis zum Ende der verlängerten Ausbildungszeit am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Ein bereits erworbener Berufsschulabschluss kann nicht mehr verändert...