Verlängerung der Ausbildung wegen nicht bestandener Kammerprüfung
Schülerinnen und Schüler, die die Berufsabschlussprüfung nicht bestanden haben und deren Ausbildungsverhältnis verlängert worden ist, sind berechtigt, bis zum Ende der verlängerten Ausbildungszeit am Berufsschulunterricht teilzunehmen. Ein bereits erworbener Berufsschulabschluss kann nicht mehr verändert werden.
Bitte füllen Sie dazu die Anmeldung zum weiteren Berufsschulbesuch (LINK) aus und reichen diesen zeitnah, d. h. bis spätestens zum Ende der Sommerferien, im Sekretariat der Kaufmannsschule 1 ein.