Schul- und Hausordnung
Unterrrichtszeiten
Die Unterrichtszeiten sind wie folgt geregelt:
1. Stunde: 08:05 Uhr bis 08:50 Uhr
2. Stunde: 08:50 Uhr bis 09:35 Uhr
20 Minuten Pause
3. Stunde: 09:55 Uhr bis 10:40 Uhr
4. Stunde: 10:40 Uhr bis 11:25 Uhr
20 Minuten Pause
5. Stunde: 11:45 Uhr bis 12:30 Uhr
6. Stunde: 12:30 Uhr bis 13:15 Uhr
5 Minuten Pause
7. Stunde: 13:20 Uhr bis 14:05 Uhr
8. Stunde: 14:05 Uhr bis 14:50 Uhr
Der Unterricht in der Fachschule für Wirtschaft findet montags und mittwochs zwischen 18:00 Uhr und 21:20 Uhr und samstags vormittags statt.
Gehen Sie bitte beim ersten Klingelzeichen zu Ihrem Unterrichtsraum. Mit dem zweiten Klingelzeichen beginnt der Unterricht. Sollte 10 Min. nach Beginn der Stunde Ihr/e Lehrer/in noch nicht eingetroffen sein, erkundigt sich der/die Klassensprecher/in (oder Vertreter/in) im Sekretariat.
Anwesenheit im Schulgebäude
Das Schulgebäude ist ab 07:00 Uhr geöffnet. Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen halten Sie sich bitte auf dem Pausenhof, in der Pausenhalle (Flur 1) oder im Schüleraufenthaltsraum (neben den Getränke-Automaten) auf. Wegen der Diebstahlgefahr sind die Klassenräume vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen verschlossen. Aus dem gleichen Grund legen Sie bitte Garderobe und Schultaschen während der Pausen nicht auf dem Flur vor den Klassenräumen ab. Bei Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen kann die Schulleitung u. U. andere Regelungen treffen. Benutzen Sie die Toiletten bitte nur in den Pausen, während des Unterrichts nur in dringenden Ausnahmefällen.
Abwesenheit vom Schulunterricht, Beurlaubungen, Krankheit
Sie haben die Möglichkeit, das Schulgrundstück in den Pausen zu verlassen. Bedenken Sie dabei, dass dann der Versicherungsschutz durch den Schulträger nicht besteht.
Sollte eine Beurlaubung für einzelne Schulstunden erforderlich sein, ist die Zustimmung des/der Klassenlehrers/in oder des/der Fachlehrers/in erforderlich. Beantragen Sie Befreiungen bzw. Beurlaubungen vom Unterricht rechtzeitig über den/die Klassenlehrer/in bei der Schulleitung. Direkt vor oder direkt nach den Ferien werden Beurlaubungen grundsätzlich nicht gewährt.
Arztbesuche während der Schulzeit sind nur in begründeten Ausnahmefällen bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung möglich. Werden Sie durch Krankheit oder andere nicht vorhersehbare wichtige Gründe daran gehindert, am Unterricht teilzunehmen, so ist es notwendig, dass Sie bzw. bei Berufsschüler/innen der Ausbildungsbetrieb die Schule spätestens am 2. Unterrichtstag informieren. Für Berufsschüler/innen ist auf Entschuldigungsschreiben ein Sichtvermerk des/r Ausbilders/in mit Firmenstempel und Unterschrift erforderlich. Gehören Sie zu den noch nicht volljährigen Vollzeitschülem/innen, kann die Benachrichtigung nur durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Versäumter Unterrichtsstoff ist unaufgefordert nachzuholen. Liegt kein wichtiger Grund für das Fehlen vor, wird die nicht erbrachte Leistung als Leistungsverweigerung angesehen und mit ungenügend bewertet.
Schulbesuch, Unterrichtsversäumnis, Beurlaubung und Befreiung vom Unterricht regelt § 43 Schulgesetz (SchuIG). Vermeiden Sie unentschuldigtes Fehlen, Verspätungen, Teilnahme am Unterricht ohne Hausaufgaben bzw. Lern- und Arbeitsmittel, Störungen des Unterrichts; denn somit vermeiden Sie auch Ordnungsmaßnahmen nach dem Schulgesetz, zu denen die Schule leider gezwungen wäre.
In Konfliktfällen wenden Sie sich bitte zuerst an den/die Fachlehrer/in, dann den/die Klassenlehrer/in und dann an den/die Schülervertreter-Lehrer/in. Wenn Sie dänach die Notwendigkeit sehen, mit der Schulleitung zu sprechen, melden Sie sich im Vorzimmer des Schulleiters (Raum 210).
Verhalten im Gebäude
Unser Hausmeister, Herr Brown, und unser Reinigungspersonal bemühen sich, die Schule in einem sauberen und gepflegten Zustand zu halten.
Helfen Sie mit. dass die Schule in einem guten Zustand bleibt. Das ist ganz einfach:
Auf dem Schulgelände ist das Rauchen generell untersagt. Rauchen Sie also nicht im Schulgebäude und nicht auf dem Schulhof.
Der/Die Klassenlehrer/in regelt im Einvernehmen mit der Klasse den Ordnungsdienst im Klassenraum. Überprüfen Sie vor Beginn des Unterrichts Ihren Platz auf Beschädigungen oder Verschmutzungen, Melden Sie Beanstandungen sofort Ihrem/Ihrer Lehrer/in. Behandeln Sie bitte die Einrichtungsgegenstände der Schule pfleglich; Sie können für den von Ihnen verursachten Sachschaden haftbar gemacht werden.
Betreten Sie bitte die Computerräume nur in Anwesenheit des/der Fachlehrers/in. Diese Räume sind mit hochwertigen, empfindlichen Geräten ausgestattet. Jede Verschmutzung und jede Änderung von Anschlüssen und Einstellungen kann die Funktion dieser Geräte beeinträchtigen. Bedenken Sie bitte, dass in solchen Fällen besonders teure Reparaturen notwendig werden.
Der Verzehr von Speisen ist während des Unterrichts nicht gestattet!
Das Trinken ist außerhalb der Pausenräume nur aus verschließbaren Behältnissen erlaubt. Der Verzehr von Getränken in offenen Behältern ist nur auf dem Pausenhof, in der Pausenhalle und im SV-Raum gestattet. In den Computerräumen sind sowohl Essen als auch Trinken grundsätzlich untersagt. Achten Sie bitte darauf, dass Ihr Klassenraum sauber und aufgeräumt ist, wenn Sie ihn verlassen. Werfen Sie bitte alle Abfälle in die bereitgestellten Behälter. Die Räume werden nicht täglich gereinigt.
Sauberkeit und Hygiene verbessern nicht nur das Gesamtbild der Schule, sondern sind notwendige Voraussetzungen für das Zusammenleben der Menschen. Besonders wichtig ist die Hygiene auf den Toiletten.
Bitte verlassen Sie die Toiletten so sauber, wie Sie sie selber vorzufinden wünschen!!
Helfen Sie auch mit bei der Reinigung der Außenanlagen. Ein Reinigungsplan wird in Absprache mit der SV zu Beginn des Schuljahres erstellt.
Verschiedenes
- Unfälle müssen unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden.
- Fundsachen können beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben und abgeholt werden.
- Mobiltelefone dürfen nur in den Pausen eingeschaltet sein.
Die Schul- und Hausordnung wurde am 20.10.1999 von der Schulkonferenz beschlossen und am 30.11.2005 der neuen Gesetzeslage angepasst. Damit bindet sie alle Schülerinnen und Schüler.